Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Paul Mathis-Stiftung ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Katharina Mathis Stifts, die von der Paul Mathis-Stiftung, Rittgasse 5A, 79291 Merdingen betrieben wird. Sie umfasst auch die Inhaltsbereiche der beteiligten Partnerorganisationen (siehe Impressum).

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit § 10 Absatz 1 L-BGG nur teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Bilder ohne Textalternative: Viele Bilder, zum Beispiel in den Bildergalerien und Kopfbereichen, haben noch keine Textalternative. Die Bilder dienen überwiegend der Veranschaulichung, die Informationen der Seiten stehen auch als Text zur Verfügung. Wir ergänzen die Textalternativen schrittweise.
  • PDF-Dokumente: Die zum Herunterladen angebotenen PDF-Dokumente (Presseartikel, Flyer, Konzeption, Merkblatt) sind nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei. Einige Presseartikel liegen nur als Bild vor. Auf Anfrage stellen wir Ihnen die Inhalte gerne in einer zugänglichen Form zur Verfügung (Kontakt siehe Ziffer 3).

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.10.2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.

Wir bemühen uns, die Anforderungen der EN 301 549 / WCAG 2.1 AA umzusetzen.

Die Erklärung wurde zuletzt am 28.10.2026 überprüft.

3. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung dieser Website aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form? Dann wenden Sie sich bitte an:

Paul Mathis-Stiftung
Rittgasse 5A
79291 Merdingen
Telefon: 07668-9964080
E-Mail:

Sie können uns auch über das Kontaktformular schreiben.

4. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie die in Ziffer 3 genannte Stelle darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail:
Website: barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

5. Ergänzende Hinweise zur Bedienung mit der Tastatur

  • Mit der Tab-Taste erreichen Sie alle Links, Schaltflächen und Formularfelder. Das jeweils ausgewählte Element ist durch einen deutlichen Rahmen hervorgehoben.
  • Der Link „Zum Inhalt springen“ erscheint beim ersten Drücken der Tab-Taste und führt direkt zum Inhalt der Seite.
  • Das Menü auf kleinen Bildschirmen und die vergrößerte Bildansicht schließen Sie mit der Escape-Taste.
  • Die Filter auf der Seite „Aktuelles“ wechseln Sie mit den Pfeiltasten.
  • Die automatisch wechselnde Bildergalerie auf der Startseite können Sie mit der Schaltfläche „Diashow anhalten“ stoppen.