Die Paul Mathis-Stiftung ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Katharina Mathis Stifts, die von der Paul Mathis-Stiftung, Rittgasse 5A, 79291 Merdingen betrieben wird. Sie umfasst auch die Inhaltsbereiche der beteiligten Partnerorganisationen (siehe Impressum).
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit § 10 Absatz 1 L-BGG nur teilweise vereinbar.
Diese Erklärung wurde am 28.10.2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.
Wir bemühen uns, die Anforderungen der EN 301 549 / WCAG 2.1 AA umzusetzen.
Die Erklärung wurde zuletzt am 28.10.2026 überprüft.
Sind Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung dieser Website aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form? Dann wenden Sie sich bitte an:
Paul Mathis-Stiftung
Rittgasse 5A
79291 Merdingen
Telefon: 07668-9964080
E-Mail:
Sie können uns auch über das Kontaktformular schreiben.
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie die in Ziffer 3 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail:
Website: barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Katharina-Mathis-Stift
Rittgasse 5a
79291 Merdingen